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Sorge vor autonomen Waffen: UN und Rotes Kreuz warnen vor "Killerrobotern" | AI and International Law Blog

Sorge vor autonomen Waffen: UN und Rotes Kreuz warnen vor “Killerrobotern”


Sorge vor autonomen Waffen

UN und Rotes Kreuz warnen vor “Killerrobotern”


05.10.2023, 16:44 Uhr

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Bei Drohnen geben Menschen normalerweise den Handlungsrahmen vor. Theoretisch wären aber auch hier vollautonome Systeme möglich.

(Foto: picture alliance / AA)

Es ist eine komplizierte moralische Frage, ob Waffen ohne menschliches Zutun Ziele suchen dürfen. Laut UN und Rotem Kreuz werde dabei eine Grenze überschritten. Sie fordern ein Verbot von autonomen Waffensystemen.

Vielerorts wächst die Sorge über autonome Waffensysteme, die ohne menschliches Zutun Ziele suchen und feuern. Sie werden umgangssprachlich Killerroboter genannt. Dringend nötig sei ein internationaler Vertrag, der klare Schranken setzt, “um die Menschheit zu schützen”, verlangten UN-Generalsekretär António Guterres und die Chefin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric, in einer gemeinsamen Erklärung. Ein solcher Vertrag solle bis 2026 fertiggestellt werden.

Autonome Waffensysteme, deren Funktionsweise nicht vorhersehbar ist, müssten verboten werden, verlangen Guterres und Spoljaric. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass autonome Waffen durch Algorithmen des maschinellen Lernens gesteuert werden. Sie nennen dies “eine unberechenbare Software, die sich selbst schreibt”. “Menschen von Maschinen automatisch ins Visier zu nehmen, muss eine moralische Linie bleiben, die wir nicht überschreiten”, schreiben die beiden.

Unterschied zwischen teil- und vollautonomen Waffen

Das IKRK definiert autonome Waffensysteme als solche, die ohne menschliches Handeln Ziele auswählen und angreifen können. Manche Länder unterscheiden zwischen teil- und vollautonomen Waffen. Bei teilautonomen Waffen geben Menschen noch den Handlungsrahmen vor. Solche sind bereits im Einsatz, etwa Drohnen, die Ziele automatisch identifizieren. Auch das US-Patriot-System zur Raketenabwehr ist bei der Suche nach und dem Abschuss von Flugkörpern teils autonom, wie der Bundestag festhält.

In Genf laufen bei der Abrüstungskonferenz seit Jahren bislang erfolglose Verhandlungen über einen rechtlichen Rahmen für tödliche autonome Waffen (LAWS – Lethal autonomous weapons). Waffenproduzierende Länder verhindern Einschränkungen. Solche Waffen werfen “ernste humanitäre, rechtliche, ethische und sicherheitspolitische Fragen auf”, wie Guterres und Spoljaric schreiben. Sie könnten Instabilität fördern und internationale Spannungen schüren. Weil sie den Eindruck erweckten, sie bedeuteten weniger Risiken für Zivilisten und Militärpersonal, könnten sie Hürden für den Eintritt in Konflikte senken.

Quelle: ntv.de, tkr/dpa

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